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Christliche Krankenhäuser fordern faire Spielregen bei der Festlegung von Personaluntergrenzen

07. 04. 2017

Berlin, Die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) lehnen pauschal festgelegte Personalvorgaben ohne flexible Spielräume, die bauliche Besonderheiten oder den Qualifikationsmix der Mitarbeiterschaft berücksichtigen, ab. Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Einführung von Personaluntergrenzen löse nicht die grundlegenden Probleme der Pflege im Krankenhaus. Vor dem Hintergrund einer älter und multimorbider werdenden Gesellschaft sei es ein richtiger Schritt, die Pflege im Sinne einer menschlichen und zugewandten Patientenversorgung durch neue Personalstrukturen zu verbessern. Deshalb haben sich die konfessionellen Träger seit Jahren intensiv in der Aus- und Weiterbildung von Pflegepersonal engagiert. Notwendig seien aber geeignete Instrumente, um zunächst zu definieren, was besonders pflegeintensive Bereiche sind und die tatsächlichen Bedarfe festzustellen. Darüber hinaus werde genügend Pflegepersonal nicht durch die Vorgabe von Untergrenzen geschaffen, sondern setze eine ausreichende Anzahl verfügbarer Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt, dauerhaft attraktive Arbeitsbedingungen sowie eine verlässliche Refinanzierung der Personalkosten voraus. Die CKiD erwarten für die Festlegung faire Spielregeln.

 

„Christliche Krankenhäuser sind an einer guten Personalausstattung interessiert, um ihre Patienten optimal versorgen zu können. Deshalb begrüßen wir die Pläne der Bundesregierung, mehr finanzielle Mittel für Pflegepersonal zur Verfügung zu stellen“, sagt der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), Christoph Radbruch. „Untergrenzen für die Personalbesetzung dürfen aber nicht pauschal definiert werden – dafür sind die Gegebenheiten in den Kliniken zu unterschiedlich. Stattdessen brauchen wir geeignete Instrumente, die den Personalbedarf in den einzelnen Abteilungen valide bestimmen. Diese sollten die Zusammensetzung der bestehenden Teams, die Patientenstruktur und bauliche Voraussetzungen mit einbeziehen. Damit die Maßnahmen den Patienten wirklich zugutekommen, muss jedes Krankenhaus sie eigenverantwortlich mitgestalten können“, fordert Radbruch.

 

„Wir sehen den Kabinettbeschlusses vor allem vor dem Hintergrund der Kompromisslösung bei der Gesetzgebung zur Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung kritisch .Vielen Kliniken stehen nicht genügend Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, um den Bedarf zu decken“, sagt Ingo Morell, stellvertretender Vorsitzender des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd). „Im Grunde sind wir hier zehn Jahre zu spät dran, um diese Fehlentwicklung nun ad hoc auszugleichen“, so Morell. Christliche Kliniken engagierten sich besonders intensiv in der Ausbildung von Pflegenden und damit für die Bekämpfung des Fachkräftemangels. Darüber hinaus sei es wichtig, dass Personalkosten inklusive tarifbedingter Steigerungen verlässlich refinanziert würden und den Kliniken durch die Dokumentation der Personalbesetzungen kein unnötig hoher Verwaltungsaufwand entstehe.

 

Die CKiD bekräftigten, dass es kontraproduktiv sei, betroffene Häuser mit Sanktionen zu belegen, wenn sie die Vorgaben unverschuldet nicht erfüllen können. Dies stünde einer flächendeckend hochwertigen Patientenversorgung entgegen. An den anstehenden Verhandlungen zwischen Selbstverwaltung und Krankenkassen werden sich die CKiD konstruktiv mit eigenen Lösungsvorschlägen beteiligen.

 

 

Veranstaltungshinweis „Christliche Krankenhäuser im Wahljahr“: Am Donnerstag, 27. April 2017, findet ab 17:30 Uhr im Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie, Hannoversche Straße 5B in Berlin, eine Podiumsdiskussion mit Gesundheitspolitikern zu den Positionen der Christlichen Krankenhäuser im Jahr der Bundestagswahl statt. Weitere Informationen: http://www.christliche-krankenhaeuser.de/sites/default/files/Einladung%20zum%20CKiD%20Talk.pdf