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Anhörung zu Personaluntergrenzen: Scharfe Kritik am Gutachten zu Personaluntergrenzen

20. 05. 2017

Bei der Anhörung im Deutschen Bundestag zu den Personaluntergrenzen in den Krankenhäusern hatte Frau Bernadette Rümmelin die Möglichkeit, die Sichtweise des KKVD darzustellen.

Der bibliomed-Verlag berichtet am 19.05.2017 über die Anhörung:

 

Personaluntergrenzen in den Krankenhäusern sollen nach Ansicht des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschland (KKVD) für „vulnerable Patientengruppen“ gelten, und nicht wie zuletzt etwa im Gutachten des Hamburger Professors Schreyögg für die Expertenkommission Pflege im Krankenhaus gefordert an Leistungsbereichen orientieren. „Pflegesensitive Patienten sind in allen Fachbereichen möglich“, sagte KKVD-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin bei der Anhörung am Mittwoch im Bundestag zu dem Thema und verwies auf an Demenz erkrankte Patienten und Patienten mit Behinderung. „Auf diese Gruppen ist der Fokus zu richten“, so Rümmelin.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) äußerte sich ebenfalls kritisch zu dem Gutachten für die Expertenkommission – nicht was die Methodik betreffe, sondern die Datengrundlage, sagte der stellvertretende GKV-SV-Vorsitzende Johann-Magnus von Stackelberg. Zur Frage von Abschlägen auf die Vergütung, wenn Kliniken Mindestvorgaben nicht einhalten, sagte von Stackelberg, es dürfe „keine volle Vergütung bei Minderleistung“ geben. Die so eingesparten Beträge dürften aber nicht bei den Kassen bleiben, sondern sollten ausgeschüttet werden an jene Kliniken, die Mindestvorgaben übererfüllten. „Krankenkassen sollen nicht durch schlechte Pflege saniert werden“, so von Stackelberg.

Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhäuser beim GKV-SV sprach sich auf Anfrage der SPD-Fraktion für „schichtenspezifische“ Vorgaben aus. „Wenn am Freitag das Krankenhaus keinen Anästhesisten hat, dann darf auch nicht operiert werden“, argumentierte Leber. Entsprechend müsse es auch „klare Regelungen geben, wenn am Wochenende das Personal nicht da ist um frisch Operierte zu versorgen“. Leber wies ferner darauf hin, dass Pflegekräfte im Ausland oft weniger Patienten zu versorgen hätten – nicht weil es dort mehr Pflegepersonal gebe, sondern weil dort mehr Patienten ambulant versorgt würden. „Vielleicht haben wir keinen Pflegekräftemangel sondern eine falsche Versorgung.“

Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) warnte vor Überregulierung. „Ich erinnere an einen Grundsatz der Ökonomie“, sagte er und führte aus: „Jede Intervention führt zu Folgeinterventionen.“ Wenn der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Systemwechsel wolle mit weitgehenden Vorgaben im Detail, dann müssten diese refinanziert werden. „Weitgehende Vorgaben für die Personalvorhaltung gehen nur mit einer Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip anstelle des DRG-Systems.“

 

Autor:

Dr. Stephan Balling

Hauptstadt-Korrespondent

Bibliomed-Verlag

Melsungen