kkvd sieht flächendeckende Notfallversorgung durch G-BA-Beschluss gefährdet

20. 04. 2018

Berlin - Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) hat vor den Auswirkungen des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur stationären Notfallversorgung auf die flächendeckende Versorgung gewarnt. Gut funktionierende regionale Strukturen vor allem in ländlichen Regionen seien gefährdet, da vorhandene Kapazitäten nicht an anderer Stelle aufgebaut würden. Wichtig sei es, ein schlüssiges Gesamtkonzept für die sektorenübergreifende Zusammenarbeit im Notfallbereich zu erarbeiten.

 

„Künftig werden Patienten weitere Wege in Kauf nehmen müssen, das betrifft vor allem die ältere Bevölkerung in ländlichen Regionen in negativer Weise“, sagt der stellvertretende kkvd-Vorsitzende Ingo Morell. „Diese Patientengruppe sorgt sich schon jetzt um die zukünftige medizinische Versorgung.“ Morell bezieht sich dabei auf eine forsa-Umfrage, die der kkvd im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte und nach der die Mehrheit der Deutschen ab 45 Jahren (44 Prozent) befürchtet, längere Wartezeiten in der Notfallversorgung im Falle der Einführung integrierter Notfallzentren, die nicht an jedem Krankenhaus angesiedelt werden, in Kauf nehmen zu müssen.

 

Die beschlossenen Kriterien dienten dem gesetzlichen Auftrag zur Ermittlung der finanziellen Zu- und Abschläge für die stationäre Notfallversorgung. „Deshalb müssen die Länder nun für ihre Krankenhausplanung zunächst die realen Bedarfe ermitteln, bevor sie die vom G-BA vorgegebenen Strukturvorgaben übernehmen und sind angehalten zu prüfen, ob diese mit ihrer Planung konform gehen“, so Morell.

 

Morell kritisiert, dass laut G-BA-Beschluss nun reine Strukturvorgaben über Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Notfallfallversorgung entscheiden werden. „Es hat aber keine Erhebung über den derzeitigen tatsächlichen Zustand der Qualität in den Notfallstationen vor Ort gegeben.“

 

Positiv bewertet der kkvd, dass so genannte Stroke Units – Zentren für Schlaganfallpatienten – an Fachkliniken durch Zuschlagsberechtigungen von dem Abbau nicht betroffen sind.

 

Der kkvd kritisiert auch, dass in der Debatte ambulante und stationäre Versorgungsebene undifferenziert vermischt werden. „In den katholischen Kliniken werden jährlich fünf Millionen Patienten ambulant und demgegenüber nur 3,5 Millionen Patienten stationär behandelt“, so Morell. „Wir übernehmen in der ambulanten Versorgung viele Fälle, die die niedergelassenen Ärzte aus verschiedenen Gründen wie einem fortschreitenden Praxismangel schon heute nicht mehr betreuen können.“ Die ambulante Behandlung durch die Krankenhäuser sei für die Kliniken zudem ein Minusgeschäft, da jedem Fall, der den Kliniken mit etwa 40 Euro vergütet wird, rund 80 Euro an Kosten gegenüber stehen.