Mehr als 96 Prozent aller Krankenhausrechnungen sind korrekt kodiert!

21. 05. 2019

Eine Analyse von kürzlich veröffentlichten Daten des MDK Nordrhein durch Kaysers Consilium hat ergeben, dass nicht jede zweite geprüfte Krankenhausrechnung falsch ist, wie vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen behauptet, sondern 3,6 Prozent.

2018 wurden 17 Prozent der Krankenhausfälle geprüft. Rund die Hälfte davon, genauer: 8,6 Prozent, wurden zugunsten der Krankenkassen gekürzt, wobei von diesen wiederum knapp 60 Prozent, das sind insgesamt 5 Prozent aller Krankenhausfälle, deswegen gekürzt wurden, weil der Patient nicht ambulant versorgt wurde oder zu lange im Krankenhaus blieb. Für diese 5 Prozent lag somit keine Falschabrechnung vor, sondern eine aus Sicht des MDK falsche Versorgungsform.

Im nachstationären Bereich zum Beispiel bezieht sich die Mehrzahl der als Fehlbelegung titulierten Fälle auf Patienten, die wegen fehlender ambulanter oder häuslicher Versorgung länger im Krankenhaus bleiben müssen. Das Umfeld spielt hier für die Krankenkasse keine Rolle. Es ist aber nicht nur gesetzliche, sondern auch ethische Pflicht für ein Krankenhaus, die Nachsorge zu sichern. Der Vorwurf: Der Patient hätte auch ambulant behandelt werden können – etwa OP und Entlassung am selben Tag – oder er lag einen Tag zu lange im Krankenhaus. Fazit: falsch abgerechnet, Rechnungskürzung oder Zahlungsverweigerung.

Falsch kodiert wurden dagegen insgesamt weniger als vier Prozent der stationär behandelten Fälle. Und auch diese waren in der Mehrzahl keine bewusste Falsch- sondern Fehlkodierungen. Sie beruhten auf unklaren Regelungen und Definitionen. Wenn es keine eindeutigen Abrechnungsregelungen gebe, kann auch nicht eindeutig über falsch oder richtig von Rechnungen geurteilt werden.

Link zur Analyse: https://www.kaysers-consilium.de/dwnld/mehr-als-96-prozent-aller-krankenhausrechnungen-sind-korrekt-2019-03-13.pdf