Reform der Notfallversorgung: Wege von den Patienten her denken

22. 07. 2019

Die Reform der ambulanten Notfallversorgung tut Not, so der Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands e. V. (kkvd). Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Diskussionsentwurf für ein Gesetz zeigt viele neue Ansätze und bricht Sektorengrenzen auf. Wichtig ist, die Wege von den Patienten her zu denken und nicht auf dem Reißbrett zu planen.

 

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Es ist richtig, in der Notfallversorgung die Kliniken zu zentralen Anlaufstellen für Patienten zu machen. Damit die Integrierten Notfallzentren (INZ) auch tatsächlich eine zentrale Lotsenfunktion übernehmen können, müssen die Ländern bei der Auswahl der Standorte sorgsam vorgehen und dafür sorgen, dass die INZs auch im ländlichen Raum in erreichbarer Nähe bleiben. Gerade ältere, mehrfach erkrankte Menschen sind nur eingeschränkt mobil. Ihre Versorgung ist gefährdet, wenn sie den weiteren Weg scheuen. Die Wege müssen von den Patienten her gedacht und nicht auf dem Reißbrett geplant werden.“

 

Rümmelin weiter: „Bei der konkreten Umsetzung sind die Unterschiede zwischen Ballungsgebieten und ländlichen Räumen zu beachten. Werden die Vorschläge des Diskussionsentwurfs aus dem Bundesgesundheitsministerium Realität, dann müssen viele kleinere Krankenhäuser ihre Notfallversorgung einschränken oder einstellen. Denn als Standort für INZ sollen nur solche Kliniken in Frage kommen, die die Strukturvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Notfallstufen 1 bis 3 erfüllen. Häuser der Stufe 0 kommen grundsätzlich nicht als INZ-Standort in Frage. Zudem werden dann Kliniken ohne INZ, die trotzdem ambulante Notfälle behandeln, nur 50 Prozent der Behandlungskosten vergütet.“

 

Laut Diskussionsentwurf wird der G-BA beauftragt, einheitliche Vorgaben für INZ zu entwickeln. Diese sollen sich auf die räumliche, personelle und technische Ausstattung beziehen. Geregelt werden sollen zudem die Standards der Ersteinschätzung und der Umfang der Leistungen, die in einem INZ erbracht werden.

 

„In vielen Regionen gibt es schon heute erfolgreiche Notfallnetzwerke und Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken. Diese von unten gewachsenen Strukturen drohen zu zerbrechen. Denn laut Diskussionsentwurf soll die Bundesebene für den Betrieb von INZ nun einheitliche Strukturvorgaben von oben machen. Es ist wichtiger, gut funktionierende Versorgungsnetze vor Ort zu erhalten und zu stärken, als sie in starre Strukturen zu pressen“, so Bernadette Rümmelin abschließend.