MDK-Reformgesetz: Versorgung von Patienten ohne soziales Netz absichern

14. 10. 2019

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages kommt heute zu seiner Anhörung zum MDK-Reformgesetz zusammen. Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. (kkvd) fordert, dass Kliniken ermöglicht wird, in Ausnahmefällen Patienten stationär versorgen zu dürfen, wenn sie kein stabiles soziales Netz haben oder ihre ambulante Versorgung nicht geklärt ist.

 

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Immer mehr Menschen leben alleine und haben kein stabiles soziales Netz. Das kann bei ambulanten Operationen in Kliniken vor allem bei älteren Patienten zu Problemen führen. Ist der Patient in der Nacht nach der Narkose zuhause alleine, kann er im Notfall vielleicht keine Hilfe holen. Daher nehmen Krankenhäuser in solchen Fällen alleinstehende, multimorbide Patienten zu deren Sicherheit stationär auf. Die Krankenkassen zweifeln jedoch regelmäßig an, dass dies erforderlich war, und lehnen die Erstattung der Kosten dafür ab. Gleiches gilt in Fällen, in denen bei zumeist älteren Patienten mit Mehrfacherkrankungen die Versorgung nach einer stationären Behandlung nicht geklärt ist.“

 

Oftmals sind Kurzzeitpflege-, Pflege- oder Rehaplätze kurzfristig nicht verfügbar. Sie bereitzustellen, liegt eigentlich in der Verantwortung der Krankenkassen.

 

Rümmelin weiter: „Kliniken stehen dann vor der schwierigen Entscheidung, den hilfsbedürftigen Patienten in die Ungewissheit entlassen zu müssen oder zur Überbrückung auf der Station zu behalten. Entscheidet sich das Krankenhaus für eine Weiterversorgung, wird ihm vom Medizinischen Dienst bei der Prüfung oftmals vorgeworfen, den Patienten nicht rechtzeitig entlassen zu haben. Für die Kliniken führt dies zu bürokratisch aufwändigen Fallprüfungen. Die Krankenkassen stellen in der Folge Rückforderungen und kürzen Rechnungen.“

 

Mit den im MDK-Reformgesetz geplanten Neuregelungen sind zudem Sanktionen für die Krankenhäuser vorgesehen.

 

„Daher sollten im MDK-Reformgesetz Regelungen ergänzt werden, die dieser gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen. Kliniken sollte ermöglicht werden, in Ausnahmefällen Patienten stationär versorgen zu dürfen, wenn sie kein stabiles soziales Netz haben oder die ambulante Versorgung nicht geklärt ist. Der kkvd hat dafür konkrete Vorschläge gemacht. Gerade die Teams in katholischen Kliniken geraten in solchen Fällen immer wieder in Gewissensnöte, da ihnen eine umfassende Sorge für die Patienten besonders am Herzen liegt“, so Rümmelin abschließend.

 

Bild zur Meldung: Portrait Bernadette Rümmelin