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Reform der ambulanten Notfallversorgung Schritt für Schritt angehen

24. 01. 2020

Am 26. Januar ist „Tag des Patienten“. Aus diesem Anlass fordert der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. (kkvd), bei der Reform der ambulanten Notfallversorgung die Patienten zum Maßstab zu machen, nicht die Krankenhausstrukturpolitik. Der Verband schlägt vor, die Reform in zwei Schritten zu vollziehen. Zunächst sollten die Gemeinsamen Notfall-Leitstellen (GNL) eingeführt und deren Effekte auf die Patientenwege evaluiert werden. 

 

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Bei der Notfallreform muss die schnelle und zielgerichtete Versorgung der Patienten der Maßstab sein. Die vorgeschlagenen Gemeinsamen Notfall-Leitstellen sind das wichtigste Kernstück für ein neues integriertes Notfallsystem, um Patienten künftig besser bei der Hand zu nehmen. Bei Anruf erhalten die Patienten sofort eine medizinische Ersteinschätzung und werden zum passenden Behandler vermittelt. Wenn die neuen Leitstellen funktionieren, wird das die Notaufnahmen der Kliniken deutlich entlasten. Daher sollte die Einrichtung der GNL als erster Schritt der Notfallreform umgesetzt werden. Erst mit dem Wissen, wie sich durch Gemeinsame Notfall-Leitstellen die Patientenwege verändern, wird klar, ob und welche zusätzlichen Strukturen in der Zukunft notwendig sind. Daher ist die Arbeit der GNL nach 24 Monaten zu evaluieren.“

 

Schon heute gibt es rund 700 Portalpraxen an Krankenhäusern. Organisation und Struktur orientieren sich an den Gegebenheiten vor Ort. Erst vor vier Jahren hat der Bundestag mit dem Krankenhausstrukturgesetz ihre Einrichtung gefördert. Jedes dritte katholische Krankenhaus arbeitet heute in einem solchen Kooperationsmodell mit niedergelassenen Ärzten zusammen.

 

Rümmelin weiter: „An vielen Kliniken sind in den letzten vier Jahren erst Portalpraxen eingerichtet worden, die auf die Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort ausgerichtet wurden. Bevor man am Reißbrett entworfene Strukturen für Integrierte Notfallzentren (INZ) darüber stülpt, müssen dort erst die Erfahrungen und auch die Entwicklungen aufgrund der neuen GNL erhoben werden. Neue Strukturen für eine bessere Versorgung der Patienten sollten aus der Praxis heraus wachsen. Daher schlagen wir vor, erst in einem zweiten Schritt auf Basis der GNL-Auswertung zu schauen, ob und wie Integrierte Notfallzentren verteilt, ausgestattet und organisiert werden sollen. Wichtig ist, dass die Reform der Notfallversorgung nicht zu Versorgungslücken führt, wenn Klinikambulanzen ohne INZ Patienten künftig abweisen müssen. Davon betroffen wären insbesondere ländliche Räume und dort ältere, mehrfach erkrankte und eingeschränkt mobile Patienten, die das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen. Leider nimmt der aktuelle Referentenentwurf statt der Patientenversorgung vor allem die Strukturpolitik in den Fokus.“

 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang Januar einen Referentenentwurf für eine Reform der ambulanten Notfallversorgung vorgelegt. Dazu wird am 17. Februar eine Verbändeanhörung im Ministerium stattfinden, zu der der kkvd derzeit gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband eine Stellungnahme erarbeitet.