Für die Krankenhäuser bleiben existenzielle Fragen offen

23. 03. 2020

Gesundheitsminister Jens Spahn hat dem Bundeskabinett heute einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Krankenhäuser in der Corona-Krise entlastet werden sollen. Aus Sicht des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschlands (kkvd) bleiben mit dem Maßnahmenpaket zu viele, auch existenzielle Fragen für die Kliniken offen. Der Verband unterstützt die Ankündigung des Ministers, dass das Paket schnell überprüft und weiterentwickelt werden soll.

 

Ingo Morell, stellvertretender Vorsitzender des kkvd: „Die Krankenhausteams arbeiten unter Hochdruck und mit großem Engagement daran, die Versorgung der Patienten in der Corona-Pandemie zu sichern. Mit dem überarbeiteten Gesetzentwurf bleiben für die Krankenhäuser viele, auch existenzielle Fragen offen. Für Reha-Kliniken gibt es noch keine Kompensation. Für alle anderen Krankenhäuser bleiben Unsicherheiten bestehen und die Liquidität ist weiterhin nicht für alle Häuser gesichert. Auch wird die Bürokratie nicht zurückgefahren, sondern teilweise noch ausgeweitet. Angesichts der größten Krise des Landes seit dem zweiten Weltkrieg müssen die Krankenhäuser weiter in zwei Welten agieren. Einerseits ist das die Krisenbewältigung, andererseits sind dies die Anforderungen des bürokratischen Fallpauschalensystems. Besser wäre gewesen, den Kliniken in dieser schwierigen Situation für eine begrenzte Zeit durch eine pauschale Vergütung den Rücken frei zu halten.“

 

Nach massiver Kritik hatte Gesundheitsminister Spahn am Wochenende einen Gesetzentwurf zum Ausgleich der Belastungen für Krankenhäuser angesichts der Corona-Pandemie überarbeitet und Verbesserungen aufgenommen.

 

„Die Unsicherheiten und Belastungen führen in der aktuellen Situation zu einer großen Frustration in den Krankenhäusern. Obwohl die Pandemie-Bekämpfung höchste Priorität hat, müssen sie nun in Budgetverhandlungen für das Jahr 2020 mit den Krankenkassen eintreten. Die Pauschale für freigehaltene Betten ist an eine wöchentliche Meldung an die Landesbehörden geknüpft. Auch ist der Zuschlag für zusätzliche Schutzmaßnahmen mit 50 Euro pro Patient zu knapp kalkuliert. Das Maßnahmenpaket ist schon vor Inkrafttreten viel zu eng gestrickt. Eine Überprüfung bis zum 30. Juni reicht nicht aus. Sie muss direkt beginnen, so dass schnell Korrekturen vorgenommen werden können“, so Morell abschließend.