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Corona: Weitere Schritte zur Entlastung der Krankenhäuser müssen folgen

26. 03. 2020

Zum gestern vom Bundestag verabschiedeten Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz erklärt Ingo Morell, stellvertretender Vorsitzender des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd):

 

„Der Gesetzentwurf wurde nun auch vom Parlament nachgebessert. Dem müssen jetzt schnell weitere Schritte folgen. Denn ein Blick in die Details des verabschiedeten Schutzschirms zeigt, wo seine Schwächen liegen. Zwei Beispiele dafür sind: Auf die Krankenhäuser werden für die Versorgung von schwerkranken Corona-Patienten deutliche Mehrkosten zukommen. Es sind umfangreiche Schutzmaßnahmen notwendig, auch um die Behandlungsteams nicht zu gefährden und so den Krankenhausbetrieb am Laufen zu halten. Die im Gesetz vorgesehene Pauschale von 50 Euro pro Patient bildet diese Mehrkosten nicht ab. Hält der Trend bei den Neuinfizierungen wie bisher an, werden die Corona-Mehrkosten für die Kliniken schon bald durch die Decke gehen. Bleiben die Krankenhäuser auf dem Großteil dieser Kosten sitzen, wird dies schnell zur existenziellen Frage. Unklar ist außerdem, wie die Pflegekräfte refinanziert werden sollen, so lange die Betten freigehalten werden. Denn für freie Betten kann der Pflegeentgeltwert nicht abgerechnet werden. Der eingesetzte Beirat zur Überprüfung des Schutzschirms muss jetzt kurzfristig zusammentreten und dringend handeln.

 

Wichtig ist außerdem, nun schnell Bürokratie und Dokumentationspflichten zu reduzieren. Das Krankenhauspersonal muss den Rücken frei haben, um sich voll auf die Versorgung der an Corona erkrankten Patienten zu konzentrieren. Die Ärzte und Pflegekräfte werden am Bett gebraucht und nicht am Schreibtisch. Neben der Politik ist auch die Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Krankenhäusern gefordert. Es kann nicht sein, dass sich ausgerechnet jetzt der Medizinische Dienst in Krankenhäusern zu Abrechnungsprüfungen ankündigt. Zudem müssen weitere bürokratische Vorgaben ausgesetzt werden. Das gilt beispielsweise für die Personalmindestvorgaben in der Psychiatrie. Noch besser wäre gewesen, die Krankenhäuser in diesem Krisenjahr von den aufwändigen Budgetverhandlungen zu entlasten. Dafür hätte im Schutzschirm vorgesehen werden müssen, die Kliniken über Abschläge, die sich am Vorjahresbudget orientieren, pauschaliert zu finanzieren.“