Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

kkvd zum GVWG: Neues Ersteinschätzungsverfahren für ambulante Notfälle kann nur ergänzen

19. 11. 2020

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vorgelegt. Darin enthalten ist ein neuer Anlauf zur Reform der ambulanten Notfallversorgung. Zum Referentenentwurf findet heute eine Verbändeanhörung statt. Der Katholische Krankenhausverband Deutschland (kkvd) fordert deutliche Änderungen am geplanten neuen Ersteinschätzungsverfahren für Notfallambulanzen. Außerdem plädiert der Verband dafür, die Ausnahmeregelung für Mindestmengen beizubehalten, um so die flächendeckende Versorgung zu sichern.

 

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Es ist sehr zu begrüßen, dass das BMG von der Idee Integrierter Notfallzentren (INZ) Abstand nimmt. Sie in gemeinsamer Trägerschaft von Kassen-ärztlichen Vereinigungen (KV) und Kliniken einzurichten, ist in der Praxis nicht umsetzbar. Dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) laut Referentenentwurf nun stattdessen ein standardisiertes Verfahren zur Ersteinschätzung ambulanter Notfälle in Krankenhäusern erarbeiten soll, ist ebenfalls nicht sinnvoll. Eine Softwarelösung wie SmED, die im KV-Bereich bereits genutzt wird, passt nicht mit den fachlichen Anforderungen der Ersteinschätzung in einer Klinik-Notaufnahme zusammen. Gerade bei Symptomen, die auf unterschiedliche Erkrankungen hindeuten können, weist das System Schwächen auf und ist zudem in der Anwendung zu zeitaufwendig. So droht, dass eine lebensbedrohliche Erkrankung nicht rechtzeitig erkannt wird.

 

Ein solches Tool kann weder die Dringlichkeitseinschätzung durch einheitliche Triage-Verfahren der Notfallmedizin ersetzen, noch sollte es die Entscheidung über die Behandlungsnotwendigkeit eines Patienten treffen. Diese Entscheidung trifft das klinische Fachpersonal in Ansicht des Patienten. Gleichwohl kann ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren die Abläufe in der Notaufnahme sinnvoll unterstützen. Dazu muss es aber von allen beteiligten Akteuren, Krankenhäusern und medizinischen Fachgesellschaften entwickelt werden und mit bestehenden Triage-Modellen verzahnt sein. Haftungs- und Abrechnungsfragen dürfen mit dieser Ersteinschätzung keinesfalls verknüpft sein.“

 

Im Gesetzentwurf ist außerdem vorgesehen, die gesetzliche Ausnahmeregelung für Mindestmengen bei planbaren Leistungen zu streichen. Derzeit kann die für Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde Leistungen bestimmen, bei denen die Anwendung der Mindestmengen die flächendeckende Versorgung gefährden würde.  

 

„Die bisherige Ausnahmeregelung ist wichtig, um eine gut erreichbare Versorgung in der Fläche zu gewährleisten. Dadurch, dass die Länder über Ausnahmeregelungen entscheiden, ist zudem sichergestellt, dass die regionale Versorgungssicherheit der Bevölkerung bedacht wird. Wird diese Regelung gestrichen, droht in einigen Regio-nen eine Verschlechterung der Daseinsvorsorge und das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse wird konterkariert“, so Rümmelin abschließend.