COVID-19-Ausgleich: Liquidität sichern, Handlungsfähigkeit vor Ort erhalten

18. 12. 2020

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will den Anspruch von Kliniken auf COVID-19-Ausgleichszahlungen anpassen. Dazu hat das Ministerium nun einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Aus Sicht des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd) greifen diese Anpassungen zu kurz und gehen an der aktuellen Versorgungsrealität im Krisenmodus vorbei. Der Verband fordert, dass zeitnah eine wirtschaftliche Sicherung für das Jahr 2021 auf den Weg gebracht wird, die alle Kliniken mit einbezieht.

 

Ingo Morell, stellvertretender Vorsitzender des kkvd: „Die Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium greifen zu kurz. Der Mechanismus, der dem zweiten Rettungsschirm zu Grunde liegt, ist in der Umsetzung zu bürokratisch und muss grundsätzlich verändert werden.  Die Verknüpfung der Ausgleichszahlungen mit Notfallstufen, lokalen Inzidenzwerten und dem Auslastungsgrad von Intensivkapazitäten ist hoch bürokratisch und schafft in der Praxis keine Planungssicherheit.  Die Länder sollten in der jetzigen Phase der akuten Belastung abhängig vom regionalen Bedarf gezielt entscheiden können, welche Krankenhäuser für die Versorgung von COVID-19-Patienten benötigt werden und daher Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Das ist wichtig, um die Handlungsfähigkeit vor Ort zu erhalten.“

 

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass nun ab einer 7-Tage-Inzidenz von 250 je 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt Kliniken der Notfallstufen 1, 2 und 3 anspruchsberechtigt sind. Lediglich das Kriterium zum Auslastungsgrad der Intensivbetten soll entfallen.

 

Morell weiter: „In wenigen Tagen beginnt das neue Jahr und in den Kliniken, die mit Ihren Mitarbeitenden am Limit laufen, herrscht große Unsicherheit, wie sie die nächsten Monate bewältigen sollen, ohne in wirtschaftliche Schieflage zu geraten. Daher muss Bundesgesundheitsminister Spahn in Absprache mit dem COVID-19-Expertenbeirat zeitnah eine Liquiditätssicherung für das Jahr 2021 auf den Weg bringen, die sich am Versorgungsgeschehen orientiert und alle Kliniken einbezieht. Um ungerechtfertigte Überschüsse auszuschließen, wäre ein Ganzjahresausgleich für jedes Haus am Jahresende sinnvoll. Klar ist, die Lage der öffentlichen Kassen ist derzeit sehr angespannt. Doch eine solche wirtschaftliche Absicherung ist notwendig, um das Gesundheitssystem zu stützen und weiterhin eine gute Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Daher sollten Bund, Länder und Krankenkassen gemeinsam nach einem geeigneten Finanzierungsweg suchen.“

 

Der zweite Rettungsschirm für Krankenhäuser gilt bislang nur bis zum 31. Januar 2021. Auch die Anpassungen im Verordnungsentwurf sind bis zu diesem Datum befristet.   

      

„Die Teams in den Kliniken leisten Außerordentliches, um die Versorgung der Patienten mit und ohne COVID-19-Infektion zu sichern. Das erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und macht notwendig, dass Bürokratie und Dokumentationspflichten soweit möglich heruntergefahren werden. Daher darf die MDK-Prüfquote zum Jahreswechsel nicht auf 12,5 Prozent erhöht werden. Auch ist auf die für Februar geplante Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen zu verzichten. Es ist absehbar, dass der Krisenmodus in den Krankenhäusern aufgrund der anhaltenden Pandemie noch mehrere Monate anhalten wird. Wie schnell die Ende Dezember beginnende Impfung Entlastung bringt, ist noch nicht absehbar. Daher ist wichtig, dass die Kliniken für das neue Jahr 2021 Planungssicherheit haben. Dann können sie sich mit voller Kraft auf die bestmögliche Versorgung der Patienten konzentrieren“, so Morell abschließend.