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GVWG: Regelung zur ambulanten Notfallversorgung geht in die falsche Richtung

26. 02. 2021

Zur heutigen Beratung eines Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) in erster Lesung im Deutschen Bundestag und zur Kritik von drei Ärzte-Verbänden an der darin enthaltenen Regelung für ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren in der ambulanten Notfallversorgung erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd):

 

„Es ist unbestritten, dass bei der Notfallversorgung Reformbedarf besteht. Weiterhin wird in den Notaufnahmen der Krankenhäuser viel Zeit für die Versorgung von Patienten aufgewendet, die in den Arztpraxen oder beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst ebenfalls gut aufgehoben wären. Auch wenn die seit 2012 eingerichtete Service-Telefonnummer 116117 und die seit 2016 gesetzlich verankerten Portalpraxen positive Trends bei der zielgenaueren Patientensteuerung gesetzt haben, besteht noch Luft nach oben. 

 

Der Reformvorschlag im GVWG geht allerdings in die falsche Richtung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt wird, ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren für ambulante Notfallbehandlungen in Krankenhäusern zu entwickeln. Dieser Vorschlag setzt an der falschen Stelle an, da ein solches Instrument zuerst im ambulanten niedergelassenen Bereich bundesweit einheitlich etabliert werden sollte, um eine zielgerichtete Patientensteuerung zu Haus- und Facharztpraxen zu erreichen. Das hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf vom 12. Februar 2021 deutlich gemacht hat. Und so argumentieren nun auch drei führende Ärzte-Verbände.

 

Die Krankenhäuser nehmen schon heute eine professionelle Einschätzung der Behandlungsnotwendigkeit auf Basis eines strukturierten und validierten Systems vor. Dies ist auch bereits verpflichtender Bestandteil der bestehenden G-BA-Regelung zum gestuften System der Notfallstrukturen ab der Basisnotfallversorgung. Die Erarbeitung eines zusätzlichen Ersteinschätzungsverfahrens wird den Aufwand und die Kosten nur erhöhen und ist daher nicht notwendig.

 

Ein konkreter Lösungsansatz wäre es vielmehr, Patienten stärker als heute an die Hand zu nehmen und in die Versorgungswege zu lotsen, die ihrem jeweiligen Bedarf entsprechen. Hierfür wäre ein strukturierter Prozess im niedergelassenen Bereich hilfreich, wie er sich mit dem ausgearbeiteten Vorschlag eines Gemeinsamen Notfallleitsystems (GNL) umsetzen ließe. Dieser vernünftige Vorschlag liegt seit 2018 auf dem Tisch. Daran sollte weitergearbeitet werden und damit könnten sich viele der bestehenden Probleme lösen lassen.“