Facharztmangel: Kliniken zur ambulanten Versorgung zulassen

24. 03. 2021

Im Gesundheitsausschuss des Bundestages findet heute eine Anhörung zum Thema Gesundheitsregionen statt. Grundlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der einen Aufbruch für mehr Verlässlichkeit, Kooperation und regionale Verankerung in der Gesundheitsversorgung fordert. Dazu erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd):

 

„Vor allem in Flächenregionen herrscht bereits heute in Deutschland ein Facharztmangel. Viele Arztpraxen haben Probleme bei der Nachfolgeregelung. Gerade junge Ärztinnen und Ärzte scheuen die Niederlassung und bevorzugen Gemeinschaftsmodelle oder Angestelltenverhältnisse. Um einer drohenden Unterversorgung in solchen Regionen entgegenzuwirken, muss den Krankenhäusern mehr Handlungsspielraum in der ambulanten Versorgung eröffnet werden. Sie verfügen über die notwendige fachärztliche Kompetenz und bieten mit ihren interdisziplinären Teams eine Diagnostik und Versorgung der kurzen Wege.

 

Daher sollten Krankenhäuser die Möglichkeit einer Zulassung für die ambulante Versorgung erhalten. Wo erforderlich, könnten sie auch den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung übernehmen und in enger Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern vor Ort erfüllen. 

 

Es ist wichtig, die Gesundheitsversorgung der Zukunft regional zu denken. Zur Sicherung der gesundheitlichen Daseinsvorsorge und sozialen Infrastruktur wird es immer mehr auf regionale Verbünde und Netzwerke jenseits der Sektorengrenzen ankommen.

 

In dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, zu dem die heutige Anhörung stattfindet, werden in erster Linie Versorgungsverträge mit regionalen Ärztenetzen vorgeschlagen. Das greift zu kurz. Die Krankenhäuser müssen künftig als gleichberechtigte Akteure in örtlichen Netzwerken handeln und mitwirken können. Nur dann gelingt die vielbeschworene Überwindung der starren Sektorengrenzen. Und das dient der bestmöglichen, flächendeckenden Versorgung der Patientinnen und Patienten.“