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Pflegepersonalregelung vollständig statt bruchstückhaft umsetzen!

14. 09. 2022

Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd):

 

„Die Bundesregierung will die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0), anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, nun offenbar nur noch bruchstückhaft umsetzen. Das im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege entwickelte Konzept der PPR 2.0 sieht vor, den Pflegebedarf vor Ort zu ermitteln, den Personalbedarf davon abzuleiten und das bedarfsnotwendige Personal vollständig zu finanzieren.

 

Der im Gesetzentwurf vorgesehene Finanzierungsvorbehalt durch das Bundesfinanzministerium ist ein fatales Zeichen für das Pflegepersonal, aber auch für die Patientinnen und Patienten: Eine Pflege nach Kassenlage ist ein Angriff auf unser Solidarsystem. Die Menschen müssen auf eine Pflege vertrauen können, die sich nach ihrem Bedarf und nicht am guten Willen eines Bundesfinanzministers ausrichtet. Eine bedarfsgerechte Pflege braucht eine bedarfsgerechte Personalausstattung.

 

Es ist deshalb auch nicht nachvollziehbar, warum die Entwicklung eines wissenschaftlichen Personalbemessungsinstruments für die Pflege im Krankenhaus erneut verschoben werden soll. Es ist dringend erforderlich, dass die Entwicklung, Erprobung und Einführung dieses endgültigen Personalbemessungsinstruments auf Grundlage der Pflegepersonalregelung vorangetrieben und die PPR 2.0 bis dahin als Interimslösung genutzt wird. Dazu ist eine schnelle und vollständige Umsetzung der PPR 2.0 nötig.

 

Gleichzeitig muss die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) abgeschafft und durch bedarfsgerechte Korridor-Vorgaben ersetzt werden, um ein regulatorisches Wirrwarr und gar doppelte Sanktionsmechanismen zu verhindern.

 

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Krankenhäuser aus der Bemessungssystematik herausgenommen werden können, wenn dort ein Tarifvertrag gilt. Diese Herausnahme schafft einen Flickenteppich und gefährdet die flächendeckende Umsetzung der Pflegepersonalregelung. Tarifverträge, die Personalvorgaben festlegen, ohne den Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten zu ermitteln, sind ungeeignet, die Patientensicherheit zu erhöhen.

 

Nur eine bedarfsgerechte Personalausstattung entlastet das Pflegepersonal und sorgt für mehr Patientensicherheit. Die Regierungsfraktionen im Bundestag müssen daher dringend nachbessern.“