Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern aller Mitgliedseinrichtungen. Sie ist das höchste Gremium des Verbands.

 

Die Mitgliederversammlung hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Wahl der/des 1. Vorsitzenden und des Vorstandes
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrags
  • Entscheidung über Satzungsänderungen, Zielvorgaben und Fragen der Verbandsarbeit von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung
  • Entgegennahme des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts des Vorstandes
  • Entlastung des Vorstandes

 

Zur Mitgliedschaft bedarf es des schriftlichen Antrags des Trägers. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr.