Hospiz- und Palliativgesetz verbessert Palliativversorgung in Kliniken
06. 11. 2015
Die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) begrüßen die mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) beschlossenen Verbesserungen der Palliativversorgung im Krankenhaus: Die Finanzierungsbedingungen für Palliativstationen werden erleichtert, indem die Krankenhäuser den Finanzierungsmodus wählen können. Darüber hinaus kommt die Einfüh- rung einer speziellen Vergütung für Palliativdienste auch der Versorgung und Begleitung Schwerstkranker und Sterbender auf Normal- und Intensivstationen zu Gute. Für entsprechende Regelungen hatten sich KKVD und DEKV im Gesetzgebungsprozess nachdrücklich eingesetzt.
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