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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeausbildung

23. 12. 2015

Gemeinsam mit den Christlichen Krankenhäusern in Deutschland (CKiD) begrüßt der Katholische Krankenhausverband in Bayern (KKVB) die Initiative der Bundesregierung für ein Pflegeberufegesetz und eine generalistische Pflegeausbildung. Die christlichen Krankenhausverbände sprechen sich seit Jahren gemeinsam mit Diakonie und Caritas für die Generalistik aus, die den gestiegenen komplexen Anforderungen in der Pflege gerecht wird und der Pflegequalität einen neuen Schub bringen wird.

 

Ziel der Pflegereform ist eine zukunftsfähige Pflegeausbildung. Die Qualität der Pflege soll gesteigert und die Attraktivität des Pflegeberufs erhöht werden. Durch die Zusammenführung der bisher bestehenden Dreigliederung (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) soll auf die allgemeine Pflege von Menschen in allen Lebensphasen vorbereitet, ein Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtert und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet werden.

 

Tragende Säule der neuen Pflegeberufsausbildung ist auch zukünftig die berufliche Ausbildung. Ergänzt wird diese durch die Schaffung einer gesetzlich geregelten primärqualifizierenden Pflegeausbildung an Hochschulen. Zugleich sollte die Ausbildung zur Pflegeassistenz bundeseinheitlich geregelt werden, damit auch junge Menschen ohne Mittleren Schulabschluss einen Einstieg in den Pflegeberuf finden.

 

Mit dem Referentenentwurf erhält das zukünftige Pflegeberufsgesetz eine konkreten Rahmen. Um die Auswirkungen in der Praxis beurteilen zu können, hängt jedoch entscheidend von der Ausgestaltung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ab. Dabei muss sichergestellt werden, dass die speziellen Bedürfnisse der kleinen Fachbereiche wie beispielsweise der Kinderkrankenpflege berücksichtigt werden.

 

Bereits seit Jahren beteiligen sich die Krankenfachpflegeschulen der Katholischen Krankenhäuser in Bayern an Pilotprojekten zur generalistischen Pflegeausbildung. Hierbei zeigt sich deutlich, dass gerade auch für Kinder und Jugendlichen eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sichergestellt werden muss. Die speziellen Anforderungen für diese Patientengruppe dürfen nicht vernachlässigt werden.