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Notfallversorgung: Aufgabe für alle

20. 09. 2017

BibliomedManager 20.09.2017

Orientierungswert von Bernadette Rümmelin, KKVD

 

Erstmalig in seiner mehr als 30-jährigen Geschichte hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) lange vor offizieller Übergabe seines neuesten Gutachtens zur Notfallversorgung Einblicke in den bisherigen Stand seiner Arbeit gewährt. Damit versucht der SVR nahtlos an die alte Legislatur anzuknüpfen und in der Diskussion mit Politikern Eckpunkte für den nächsten Koalitionsvertrag zu markieren, bevor Deutschland überhaupt gewählt hat.

Inhaltlich sind die Überlegungen der Gesundheitsweisen in Teilen begrüßenswert, zeigen sie doch, dass die Uhr fünf vor zwölf anzeigt, wenn man einen Blick in die extrem belasteten Notaufnahmen in deutschen Krankenhäusern wirft. Alle Akteure sind sich mehr oder wenig einig, dass in der Notfallversorgung der Schulterschluss zwischen Kliniken und KV-Bereich unausweichlich ist. Patienten, die keine echten Notfälle sind, gehören zu üblichen Sprechzeiten zum Haus- oder Facharzt, schwer Verletzte und akut Erkrankte finden in den Krankenhäusern eine hochqualitative medizinische Versorgung. So weit, so gut.

Schaut man jedoch genauer hin, stellt man fest, dass viele Ideen aus dem SVR nicht neu sind und es die vorgeschlagenen „Integrierten Notfallstellen“ so oder in ähnlicher Form an vielen Krankenhäusern bereits gibt. So bestehen in nahezu jedem dritten konfessionellen Krankenhaus Kooperationen mit dem niedergelassenen Bereich, und die Bereitschaftspraxen agieren schon jetzt als räumliche Einheit im Klinikgebäude. Zudem kommt dem KV-Bereich bei den Überlegungen des SVR eine Rolle zu, die zumindest fraglich ist. Zwar ist die Idee, dass die Notfallstellen an den Kliniken gemeinsam von Kliniken und KVen getragen werden, erstmal nicht verkehrt. Wieso allerdings die Kassenärztlichen Vereinigungen hier als Betreiber auftreten sollen, ist nicht einleuchtend und entspringt letztlich dem bestehenden Dogma, dass die KVen den Sicherstellungsauftrag verantworten – den sie de facto aber nicht erfüllen und in vielen Landstrichen aufgrund von Ärztemangel auch nicht erfüllen können.

Es wird nicht helfen, den niedergelassenen Ärzten ein bisschen mehr Geld für ihren Wochenenddienst draufzulegen. Man hat gesehen, dass finanzielle Anreize der Länder, mit denen junge Ärzte für die Eröffnung von Praxen gewonnen werden sollten, nicht viel gebracht haben und der Wunsch der jungen Ärztegeneration eher zu geregelten Arbeitszeiten im Angestelltenverhältnis tendiert.

 

"Das, was in den Metropolen funktioniert, ist in anderen Regionen nicht anwendbar und umgekehrt."

 

Für eine qualitative Notfallversorgung braucht es Steuerungssignale, die alle Beteiligten mit ins Boot nehmen: niedergelassene Ärzte, Rettungsdienste und Krankenhäuser. Da ist der SVR auf der richtigen Spur. Dabei ist es unbedingt notwendig, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Deswegen ist es unverständlich, wieso gut funktionierende Strukturen in Krankenhäusern, hochqualifiziert arbeitende Fachkliniken und Notfallanlaufstellen gerade in ländlichen Peripherielagen unter geplanter KV-Ägide Gefahr laufen sollen, abgestellt zu werden. Das, was in den Metropolen funktioniert, ist in anderen Regionen nicht anwendbar und umgekehrt. 

Aus diesem Grund müssen hier viel stärker die Länder ins Spiel gebracht werden. Im Rahmen der Daseinsvorsorge sind sie in der Pflicht, eine gut funktionierende Notfallversorgung der Bevölkerung – stationär wie ambulant – zu gewährleisten. Eine sektorenübergreifende Planung mit allen Playern ist hier angezeigt. Damit dies funktioniert, braucht es eine gemeinsame, sektorenübergreifende Vergütungsstruktur für alle ambulanten Notfallleistungen außerhalb des KV-Budgets. Aus diesem Topf heraus werden alle ambulanten Leistungen von Niedergelassenen, Krankenhausambulanzen und Rettungsdiensten direkt finanziert und abgerechnet. Die Vergütung muss den jeweiligen Behandlungsmöglichkeiten und den Kostenstrukturen der Krankenhäuser Rechnung tragen.

Bleibt die Frage nach dem telefonischen Leitsystem, das der SVR vorschlägt: Dies kann neue Chancen eröffnen und gut funktionieren, wenn man den mündigen Patienten, der weiß, wann er ein Fall für den Notdienst ist und wann nicht, berücksichtigt. Ein einwandfrei funktionierendes System einzuführen, das weit über die Funktionalitäten des bisherigen telefonischen KV-Bereitschaftsdiensts hinausginge, wäre eine Mammutaufgabe, die ohne neue Infrastrukturen und entsprechende Player nicht zu schaffen ist, siehe die Misere um die Telematik. Hier müssen alle Beteiligten zusammen agieren, dies kann auch nicht allein unter Federführung der KVen geschehen.

Die Notfallversorgung wird eines der Topthemen der nächsten Legislaturperiode sein, das auch über die Lebensqualität in Deutschland für künftige Generationen entscheiden wird. CDU und CSU versprechen ihren Wählerinnen und Wählern im Wahlprogramm „auch zukünftig eine gute medizinische und pflegerische Versorgung – unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort“. In dem Punkt sollte man die nächste Regierungskoalition unbedingt beim Wort nehmen.

 

Bild zur Meldung: Bernadette Rümmelin (Foto: kkvd / Iris Kaczmarczyk)