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Der Katholische Krankenhausverband in Bayern e. V. (KKVB) trifft sich mit Herr MdL Holetschek zu einem Gespräch über die Zukunftsthemen der Gesundheitsversorgung in Bayern.

04. 09. 2019

Vertreter des KKVB und Herr MdL Klaus Holetschek diskutieren verschiedene aktuelle Themen der Gesundheits- und Krankenhausversorgung in Bayern.

 

Der KKVB warnt insbesondere vor dem politischen Festhalten an bestehenden Krankenhausstrukturen wie das derzeit im Koalitionsvertrag der bayerischen Landesregierung verankert ist, da mit Blick auf die Demografie in den kommenden Jahren die Versorgung wegen fehlender Fachkräfte in den verschiedenen Standorten nicht gewährleistet werden kann. Mit Blick darauf und mit Blick auf die überbordende Regulierung des Krankenhauswesens zur Begrenzung der Anreizmechanismen des marktlichen DRG-Systems plädiert der KKVB dafür, dass sich das Land Bayern strategisch stärker engagieren muss, regionale Gesundheitsversorgung auf sichere Füße zu stellen. Hierzu bedarf es regionaler Versorgungsstrategien im Gesamtgefüge der stationären Krankenhausversorgung, der ambulanten Versorgung und des Rettungsdienstwesens. Die Landesregierung könnte hier eine stärkere Rolle als Moderator von Strategien zur regionalen Gesundheitsversorgung einnehmen. Dazu ist es aber auch erforderlich, endlich die Sektorentrennung von ambulant und stationär zu überwinden, die weltweit einzigartig in Deutschland ist und die erforderlichen Entwicklungen der medizinischen Versorgung hemmt. Darüber hinaus bedarf es einer klaren politischen Entscheidung, dass die neu angedachten Integrierten Notfallzentren in Verantwortung der Krankenhäuser geführt werden, wo ja auch heute schon 7 Tage / 24 Stunden die Woche Notfallmedizin mit der entsprechenden Qualifikation und Infrastruktur vorgehalten wird.

 

Die Potenziale der Digitalisierung im Krankenhaus werden derzeit viel diskutiert. Der KKVB erläutert, dass zunächst einmal das Thema der Sicherstellung von IT-Sicherheit in deutschen Krankenhäusern ein höchst aufwendiges Unterfangen ist. Mit Blick auf wünschenswerte stärkere Vernetzung unter Leistungserbringern etc. wäre es dringend erforderlich, die Medizintechnikbranche und die IT-Branche im Zuge von Zulassungsverfahren stärker dazu zu bringen, Schnittstellenfunktionalitäten problemfrei bereit zu stellen. Der Informationsaustausch z.B. zwischen Arztpraxen und Krankenhäusern scheitert häufig schon an veralteter Datenbanktechnik der Arztpraxis- und/oder der Krankenhaussysteme und an den fehlenden Schnittstellenfunktionalitäten. Ähnliches gilt für die Einbindung von Medizintechnikgeräten in die IT-Systemlandschaft der Krankenhäuser. Als Kritikpunkt dem Gesetzgeber gegenüber führt der KKVB an, dass die neu in Kraft getretenen Gesetze z.B. zu Pflegepersonaluntergrenzen etc. dazu geführt haben, dass Krankenhäuser für die angeordneten neuen Dokumentationspflichten wieder zu Papier und Bleistift bzw. Exceltabellen greifen mussten, weil der Gesetzgeber nicht bedacht hatte, dass derartige Anforderungen in den gängigen Krankenhausinformationssystemen nicht einfach auf Knopfdruck verfügbar sind. Wenn man sich über Digitalisierung Gedanken macht, dann sollte nach Auffassung des KKVB auch hier entsprechend mitgedacht werden.

 

Mit Blick auf die demographische Entwicklung zeichnet sich bereits heute ein eklatanter Mangel an Fachkräften ab, vor allem im ärztlichen und pflegerischen Bereich. Der KKVB plädiert für eine langfristige Planung hinsichtlich der vorzuhaltenden Kapazitäten. Die festgesetzten Untergrenzen für das Pflegepersonal sind mit Sicherheit kein geeignetes Instrument, die Behandlungsqualität hoch und den Pflegeberuf attraktiv zu halten. Denn die Untergrenzen binden die Fachpflegekräfte zeitlich enorm, um für jede Schicht die entsprechende Personalausstattung zu dokumentieren. Dabei orientieren sich die festen Grenzwerte in keinster Weise an den Bedürfnissen der Patienten. Jetzt schon zeigt sich, dass Krankenhäuser vermehrt Patienten gar nicht mehr aufnehmen, um Strafzahlungen zu vermeiden. Der bürokratische Aufwand zur Dokumentation der täglichen Besetzung ist enorm. Ob diese Regelung zu Qualität im Sinne des Patienten führen kann, ist stark anzuzweifeln. Mindestens ist auch eine am ganzen Haus zu orientierende Personalbemessungsgrundlage zu schaffen. Die derzeitigen Regelungen leisten es nicht, einen am Patienten orientierten Pflegebedarf zu ermitteln. Wissenschaftlich fundiert und mit relativ geringem bürokratischem Aufwand wird aktuell ein Konzept gemeinsam von der DKG, DPR und verdi erarbeitet.

 

Bild zur Meldung: Im Gespräch: MdL Klaus Holetschek; Heike Gülker, Prälat Bernhard Piendl, Christian Kuhl, Dr. Rainer Beyer