Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Kampf gegen Corona: Gesetzentwurf ist eine herbe Enttäuschung

21. 03. 2020

Zum heute bekannt gewordenen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Finanzierung der Krankenhäuser angesichts der Corona-Pandemie erklärt Ingo Morell, stellvertretender Vorsitzender des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd):

 

„Was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nun vorschlägt, ist eine herbe Enttäuschung für die Krankenhäuser und deren Mitarbeiter. Wie von Minister Spahn gefordert, tun sie gerade alles Menschenmögliche, um sich auf die Versorgung von mit dem neuartigen Corona-Virus infizierten Patienten bestmöglich vorzubereiten. Eine Rückenstärkung in dieser schwierigen Situation sieht anders aus.

 

Es soll keine Finanzierungspauschale für die wichtige Schutzausrüstung der Mitarbeiter in den Kliniken geben. Auch bleiben die zeitraubenden Dokumentationspflichten weitgehend in Kraft. Die angekündigten Finanzhilfen von 4,5 Milliarden Euro zur Pflegefinanzierung sollen im nächsten Jahr  wieder an die Kassen zurückgezahlt werden. Zudem sollen für jedes bis Ende September aufgestellte oder vorgehaltene Intensivbett nur 30.000 Euro gezahlt werden. Die kalkulierten Kosten belaufen sich jedoch auf 85.000 Euro.

 

Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter hatten sich erhofft, dass sich der Bundesgesundheitsminister im Kampf gegen die Corona-Pandemie hinter sie stellt und ihnen den Rücken frei hält. Mit diesem Gesetzentwurf sendet der Minister das falsche Signal. Der Gesetzentwurf muss nun im Kabinett oder spätestens vom Bundestag grundlegend im Sinne der Krankenhäuser geändert werden.“